Tipps und Technik

Geplante Änderungen der Führerscheinklassen

Für das Jahr 2013 soll es ein neues Gesetz für die bist dahin gültigen Führerscheine geben. Die Fahrerlaubnis Klasse B wird aufgelastet. Man darf dann Gespanne bis 4,25 t zulässiges Gesamtgewicht mit der Klasse B fahren. Soweit so gut. Dafür muß man eine eintägige Schulung ohne Prüfung absolvieren. Das wird natürlich auch Geld kosten. Ich persönlich fand die alte Reglung besser. Klasse drei bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Diese eintägige Schulung, was bringt das? Wer bisther Gespanne bis 3,5t bewege, kann auch 0,75 t schwerere Gespanne bewegen. Alles nur Geldmacherei. Ein Link zu diesem Thema: http://www.camping-club.de/index.php?id=364&backPID=1&tt_news=1696

Joachim Kohl

Wichtige und gute Tips gibt es bei: www.caravaning.de/werkstatt-ratgeber-11057.html

Beschädigte oder undichte Dachhaube

Es erfordert gutes handwerkliches Geschick, Erfahrung und auch das nötige Werkzeug dazu. Wenn man da unsicher ist, besser in die Werkstatt. Sonst die alte Dachhaube sorgfältig ausbauen und alle alten Klebstoff- und Dichtmittelreste entfernen. Hartnäckige Kleberreste mit Aceton entfernen. Die Bauteile um die entfernte Dachhaube müssen gut trocknen bevor die neue Dachhaube eingebaut wird. Bei feuchtem Holz oder Iso-Material, kann es später schimmeln. Beim Einbau kann die neue Dachhaube mit Polyuretan-Kleber eingeklebt werden. Zum abdichten wird eine Dichtungsmasse auf Basis Butylkautschuk verwendet. Enthält zwar geringen Lösemittelanteil aber nach dem Abdunsten der Lösemittel verbleibt ein dauerplastisches, alterungs- und Witterungsbeständiges Dichtmaterial. Zuviel aufgetragenes Material lässt sich unmittelbar nach dem Aufbringen leicht abtupfen.

Der Wohnwagen, das Wohnmobil im Winterschlaf

Wer seinem Freizeitgefährt eine Winterpause gönnt sollte ein paar einfache Punkte berücksichtigen: Gründliche Außenreinigung evtl. Lackschäden ausbessern. Dach und Unterboden nicht vergessen. Die Stützen nochmals schmieren und fetten. Eine Innenreinigung mit den entsprechenden Kontrollen auf kleinere od. auch größere Schäden und deren Beseitigung. Das gesamte Wasser aus allen Wasserinstallationen ablassen (Leitungen, Pumpe und Therme). Wasserhähne dazu öffnen. Den Wassertank vollständig leeren. Abwassertank leeren und gut spülen desgleichen mit dem Fäkalientank. Hier die Gummidichtung mit einem entsprechenden Pflegemittel behandeln. Wer ganz sicher gehen will spült sein Wassersystem mit einem lebensmittelechtem Frostschutzmittel. Dann machen kleine Wassermengen in der Leitung nichts aus. Eine vorhandene Batterie sollte zuhause im Keller überwintern.

Wer seinen Reifen was gutes tun will, sollte sein Gefährt auf Stützböcke stellen. Sogenannte Reifenwiegen erfüllen auch den Zweck des reifenschonenden Abstellens während der Winzerzeit. Die Dichtungsgummis an Tür und Fenster sollten auch mit entsprechenden Pflegemittel behandelt werden. Wer seinen Anhänger/Wagen mit einer Plane versehen will sollte darauf achten das diese nicht eng am Fahrzeug anlieget (Schwitzwasser). Entsprechende atmungsaktive Planen gibt es im Fachhandel, sind aber nicht ganz billig.

Ich gebe hier mit Absicht keine Empfehlung für irgendwelche Pflegemittel und Marken, weil jeder sich im Fachhandel informieren kann. Die Profis unter uns Camper haben sowieso ihre erprobten Mittel.

Neues EU-Recht in Sachen Bußgeld

Ab 01.10.2010 tritt ein neues EU-Gesetz in Kraft. Demnach werden im Ausland verhängte Bußgelder ab einer Höhe von 70 €  auch von den deutschen Behörden verfolgt. Das gilt für alle 27 EU-Staaten. Also Augen auf und sich immer über die abweichenden Verkehrsregeln im EU-Ausland informieren. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe.

Besondere Kennzeichnung von Gespannen in Spanien

Das spanische Recht sieht vor, dass Gespanne, also auch PKW mit Wohnanhänger, die mehr als 12 m lang sind, hinten mit Heckmarkierungstafeln gekennzeichnet sein müssen.
Diese sollen den nachfolgenden Verkehr vor einem beabsichtigten Überholvorgang auf einen längeren Überholweg hinweisen.

Die Tafeln sind gelb mit einem roten Rand, reflektierend und basieren auf der ECE Regelung Nr. 70. Es können eine Tafel mit den Maßen 1130 – 2300 mm x 200 mm oder zwei Tafeln mit den Maßen 565 mm * 200 mm angebracht sein. Die Tafeln sind im Kfz Handel, vorrangig im Nutzfahrzeugbereich, erhältlich.
In Deutschland sind diese Heckmarkierungstafeln zwar nicht vorgeschrieben, können nach europäischem Recht aber am Fahrzeug sein und brauchen nicht erst an der spanischen Grenze angebracht werden. Grundlage sind dafür die Richtlinien 70/156 EWG und 76/756 EWG in Verbindung mit der ECE Regelung Nr. 48. In letztgenannter wird zu den hinteren dreieckigen Rückstrahlern darauf verwiesen, dass zusätzliche rückstrahlende Einrichtungen und Materialien zulässig sind, wenn sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen nicht beeinträchtigen.

DIETER DIECKMANN, am 7-03-10